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Alles rund um Reisekosten

Alle Jahre wieder … gibt es ein neues BMF-Schreiben, dass die in Reisekostenabrechnungen zu verwendenden Pauschalsätze neu festlegt. Was sich von 2022 auf 2023 ändert? Wir verraten es Ihnen …

Warum werden Reisekostenpauschalen jährlich angepasst?

In Deutschland passt der Gesetzgeber Sachbezugswerte und Auslandspauschalen jährlich an die aktuelle Preisentwicklung an. Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht dazu meist Ende November, Anfang Dezember ein Schreiben zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung.

Was sind Sachbezugswerte?

Sachbezüge sind geldwerte Einnahmen des Arbeitnehmers. Das betrifft alle Arbeitnehmervorteile, die einen Geldwert besitzen, aber nicht in Geld ausgezahlt werden.

Die Sachbezugswerte gelten oft für arbeitstägliche Mahlzeiten – also etwa kostenloses oder vergünstigtes Mittagessen in einer Kantine oder in einem Restaurant.

Auf Dienstreisen erhalten Arbeitnehmer:innen hingegen eine Verpflegungspauschale (siehe weiter unten „Verpflegungspauschalen 2023 im Inland“).

Was ist beim Reisekostenrecht 2023 neu?

Wie das Bundesfinanzministerium 2021 mitteilte, wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 gegenüber dem Vorjahr pandemiebedingt nicht neu festgesetzt. Für das Jahr 2023 wurden hingegen Änderungen, die Auslandspauschalen als auch die Sachbezugswerte betreffend, vom BMF veröffentlicht.

  1. Der monatliche Sachbezugswert steigt 2023 gegenüber 2022 um 18,00 EUR – statt 270,00 EUR sind es nun 288,00 EUR.
  2. Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkünfte steigt 2023 um 24,00 EUR – statt 241,00 EUR sind es nun 265,00 EUR.
  3. Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Ausland ändert sich für 46 Länder (unter „Auslandspauschalen“ verraten wir Ihnen weitere Details).

Sie wollen es noch genauer wissen … ?

Hier finden Sie alle inländischen Sachbezugswerte, Verpflegungsmehraufwendungen und Reisekostenpauschalen im Überblick:

Sachbezugswerte 2023 im Inland

Verpflegung: 288,00 EUR monatlich (setzt sich aus monatlichen 60,00 EUR fürs Frühstück und jeweils 114,00 EUR fürs Mittag- und Abendessen zusammen)

Unterkunft und Miete: 265,00 EUR monatlich

Verpflegungspauschalen 2023 im Inland

Eintägige Dienstreise (ab 8 Stunden bis 24 Stunden): voraussichtlich 14,00 EUR

An- und Abreisetage bei mehrtägiger Dienstreise: voraussichtlich jeweils 14,00 EUR

Voller Tag (24 Stunden) auf mehrtägiger Dienstreise: voraussichtlich jeweils 28,00 EUR

Werden auf Dienstreisen Mahlzeiten gestellt, wird dieser Wert vom Verpflegungsmehraufwand abgezogen – selbst wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeit tatsächlich nicht zu sich genommen hat. Der Preis der Mahlzeit (Getränke einbezogen) darf dabei 60,00 EUR nicht überschreiten. Diese Preisgrenze gilt sowohl für Dienstreisen im In- als auch im Ausland.

  • Bei einem gestellten Frühstück werden 20 Prozent von der Verpflegungspauschale abgezogen.
  • Bei einem gestellten Mittag- oder Abendessen werden jeweils 40 Prozent abgezogen.

Übernachtungspauschalen 2023 im Inland 

→ voraussichtlich 20,00 EUR pro Übernachtung

Entfernungs- und Kilometerpauschale 2023

Entfernungspauschalen greifen bei einer Fahrt im privaten Pkw zur ersten Tätigkeitsstätte. Diese Pauschale kann bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Das Finanzamt erkennt dabei nur die einfache Wegstrecke an.

Kilometerpauschalen werden vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei beruflich veranlassten Reisen außerhalb der Tätigkeitsstätte mit einem privaten Pkw (unabhängig von der Strecke) ausbezahlt. 

Teil des von der Regierung verabschiedeten Klimapakets ist es, die Entfernungs-/Kilometerpauschale ab 2021 bis 2027 zu splitten (siehe weiter unten „Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2023“).

Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?

Die erste Tätigkeitsstätte wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber arbeitsrechtlich dauerhaft zugeordnet. Der Arbeitnehmer muss dort zumindest in geringem Umfang tätig werden und die Stätte muss eine von der Wohnung getrennten ortsfeste betriebliche Einrichtung beim Arbeitgeber oder einem Dritten (z. B. einem Kunden) sein.

Dabei kann es sich auch um ein großflächiges Gebiet, wie etwa ein Betriebsgelände oder eine Bildungseinrichtung im Teil- oder Vollzeitstudium handeln. Fliegendes Personal hat seine erste Tätigkeitsstätte am Heimatflughafen.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2023?

→ Pro Kilometer gibt es 0,30 EUR.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale/Pendlerpauschale 2023?

→ Bis 20 Kilometer Fahrtstrecke gibt es 0,30 EUR pro Kilometer.

→ Ab 21 Kilometer Fahrtstrecke (also für Fernpendler) gibt es 0,35 EUR pro Kilometer. Ab 2024 wird diese Pauschale auf 0,38 EUR erhöht.

→ Ab 2027 wird die Pauschale unabhängig von der Entfernung wieder auf 0,30 EUR gesenkt.

Auslandspauschalen

Dem Schreiben des BMF zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung ist eine Tabelle angehängt, die alle Auslandspauschalen für jeweils 180 Länder, Regionen und Großstädte aufführt.

Was ist neu bei den Auslandspauschalen 2023?

Für 2023 haben sich die Pauschalen in 46 Ländern geändert. Dabei sind die Pauschalen in 11 Ländern niedriger als noch 2022. In 35 Ländern steigen die Pauschalen 2023.

Für folgende Länder haben sich die Pauschbeträge 2023 erhöht:

  • Ägypten (50,00 EUR pro 24 Stunden, 33,00 EUR für An-/Abreisetage, 112,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Aserbaidschan (44,00 EUR pro 24 Stunden, 29,00 EUR für An-/Abreisetage, 88,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Bahrain (48,00 EUR pro 24 Stunden, 32,00 EUR für An-/Abreisetage, 153,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Belgien (59,00 EUR pro 24 Stunden, 40,00 EUR für An-/Abreisetage, 141,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Bolivien (46,00 EUR pro 24 Stunden, 31,00 EUR für An-/Abreisetage, 108,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Dänemark (75,00 EUR pro 24 Stunden, 50,00 EUR für An-/Abreisetage, 183,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • El Salvador (65,00 EUR pro 24 Stunden, 44,00 EUR für An-/Abreisetage, 161,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Frankreich (53,00 EUR pro 24 Stunden, 36,00 EUR für An-/Abreisetage, 105,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95 (58,00 EUR pro 24 Stunden, 39,00 EUR für An-/Abreisetage, 159,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Guinea-Bissau (32,00 EUR pro 24 Stunden, 21,00 EUR für An-/Abreisetage, 113,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Honduras (57,00 EUR pro 24 Stunden, 38,00 EUR für An-/Abreisetage, 198,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Island (62,00 EUR pro 24 Stunden, 41,00 EUR für An-/Abreisetage, 187,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Jordanien (57,00 EUR pro 24 Stunden, 38,00 EUR für An-/Abreisetage, 134,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Kosovo (24,00 EUR pro 24 Stunden, 16,00 EUR für An-/Abreisetage, 71,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Lesotho (28,00 EUR pro 24 Stunden, 19,00 EUR für An-/Abreisetage, 104,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Luxemburg (63,00 EUR pro 24 Stunden, 42,00 EUR für An-/Abreisetage, 139,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Malaysia (36,00 EUR pro 24 Stunden, 24,00 EUR für An-/Abreisetage, 86,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Republik Moldau (26,00 EUR pro 24 Stunden, 17,00 EUR für An-/Abreisetage, 73,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Monaco (52,00 EUR pro 24 Stunden, 35,00 EUR für An-/Abreisetage, 187,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Montenegro (32,00 EUR pro 24 Stunden, 21,00 EUR für An-/Abreisetage, 85,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Nicaragua (46,00 EUR pro 24 Stunden, 31,00 EUR für An-/Abreisetage, 105,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Nordmazedonien (27,00 EUR pro 24 Stunden, 18,00 EUR für An-/Abreisetage, 89,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Oman (64,00 EUR pro 24 Stunden, 43,00 EUR für An-/Abreisetage, 141,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Panama (41,00 EUR pro 24 Stunden, 43,00 EUR für An-/Abreisetage, 82,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Sambia (38,00 EUR pro 24 Stunden, 25,00 EUR für An-/Abreisetage, 105,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Samoa (39,00 EUR pro 24 Stunden, 26,00 EUR für An-/Abreisetage, 105,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Saudi-Arabien (39,00 EUR pro 24 Stunden, 26,00 EUR für An-/Abreisetage, 105,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Djidda (57,00 EUR pro 24 Stunden, 38,00 EUR für An-/Abreisetage, 181,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Riad (56,00 EUR pro 24 Stunden, 37,00 EUR für An-/Abreisetage, 186,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Schweden (66,00 EUR pro 24 Stunden, 44,00 EUR für An-/Abreisetage, 140,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Serbien (27,00 EUR pro 24 Stunden, 18,00 EUR für An-/Abreisetage, 97,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Slowakische Republik (33,00 EUR pro 24 Stunden, 22,00 EUR für An-/Abreisetage, 121,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Slowenien (38,00 EUR pro 24 Stunden, 25,00 EUR für An-/Abreisetage, 126,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Slowenien (38,00 EUR pro 24 Stunden, 25,00 EUR für An-/Abreisetage, 126,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Südafrika (29,00 EUR pro 24 Stunden, 20,00 EUR für An-/Abreisetage, 109,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Kapstadt (33,00 EUR pro 24 Stunden, 22,00 EUR für An-/Abreisetage, 130,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Johannesburg (36,00 EUR pro 24 Stunden, 24,00 EUR für An-/Abreisetage, 129,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Ungarn (32,00 EUR pro 24 Stunden, 21,00 EUR für An-/Abreisetage, 85,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • USA (59,00 EUR pro 24 Stunden, 40,00 EUR für An-/Abreisetage, 182,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Atlanta (77,00 EUR pro 24 Stunden, 52,00 EUR für An-/Abreisetage, 182,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Boston (63,00 EUR pro 24 Stunden, 42,00 EUR für An-/Abreisetage, 333,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Chicago (65,00 EUR pro 24 Stunden, 44,00 EUR für An-/Abreisetage, 233,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Houston (62,00 EUR pro 24 Stunden, 41,00 EUR für An-/Abreisetage, 204,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Los Angeles (64,00 EUR pro 24 Stunden, 43,00 EUR für An-/Abreisetage, 262,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Miami (65,00 EUR pro 24 Stunden, 44,00 EUR für An-/Abreisetage, 256,00 EUR Übernachtungspauschale)
    New York City (66,00 EUR pro 24 Stunden, 44,00 EUR für An-/Abreisetage, 308,00 EUR Übernachtungspauschale)
    San Francisco (59,00 EUR pro 24 Stunden, 40,00 EUR für An-/Abreisetage, 327,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Washington D.C. (66,00 EUR pro 24 Stunden, 44,00 EUR für An-/Abreisetage, 203,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Vereinigtes Königreich inkl. Nordirland (52,00 EUR pro 24 Stunden, 35,00 EUR für An-/Abreisetage, 99,00 EUR Übernachtungspauschale)
    London (66,00 EUR pro 24 Stunden, 44,00 EUR für An-/Abreisetage, 163,00 EUR Übernachtungspauschale)

In folgenden Ländern sind die Pauschbeträge 2023 niedriger:

  • Algerien (47,00 EUR pro 24 Stunden, 32,00 EUR für An-/Abreisetage, 120,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Ecuador (27,00 EUR pro 24 Stunden, 18,00 EUR für An-/Abreisetage, 103,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Griechenland (36,00 EUR pro 24 Stunden, 24,00 EUR für An-/Abreisetage, 150,00 EUR Übernachtungspauschale)
    Athen (40,00 EUR pro 24 Stunden, 27,00 EUR für An-/Abreisetage, 139,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Malawi (41,00 EUR pro 24 Stunden, 28,00 EUR für An-/Abreisetage, 109,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Mauretanien (35,00 EUR pro 24 Stunden, 24,00 EUR für An-/Abreisetage, 86,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Papua-Neuguinea (59,00 EUR pro 24 Stunden, 40,00 EUR für An-/Abreisetage, 159,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Portugal (32,00 EUR pro 24 Stunden, 21,00 EUR für An-/Abreisetage, 111,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Ruanda (44,00 EUR pro 24 Stunden, 29,00 EUR für An-/Abreisetage, 117,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Sambia (42,00 EUR pro 24 Stunden, 28,00 EUR für An-/Abreisetage, 131,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Tansania (44,00 EUR pro 24 Stunden, 29,00 EUR für An-/Abreisetage, 97,00 EUR Übernachtungspauschale)
  • Tschechische Republik (32,00 EUR pro 24 Stunden, 21,00 EUR für An-/Abreisetage, 77,00 EUR Übernachtungspauschale)

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